Buchhandlung Vorwärts · 1915

Die Versorgung der Kriegsteilnehmer, ihrer Familien und ihrer Hinterbliebenen

Führer durch das Gesetz betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften (vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914) durch das Mannschaftsversorgungs-Gesetz (Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 und 3. Juli 1913) durch das Militär-Hinterbliebenen-Gesetz (vom 17. Mai 1907) nebst den einschlägigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung

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Imprint
Berlin: Buchhandlung Vorwärts, 1915
Language
German
Copyright
Public domain in the United States (published 95 or more years ago).
Sources
K10plus record 715810588; K10plus record 404845037

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Die Versorgung der Kriegsteilnehmer, ihrer Familien und ihrer Hinterbliebenen: Führer durch das Gesetz betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften (vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914) durch das Mannschaftsversorgungs-Gesetz (Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 und 3. Juli 1913) durch das Militär-Hinterbliebenen-Gesetz (vom 17. Mai 1907) nebst den einschlägigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung. Berlin: Buchhandlung Vorwärts, 1915.

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Die Versorgung der Kriegsteilnehmer, ihrer Familien und ihrer Hinterbliebenen: Führer durch das Gesetz betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften (vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914) durch das Mannschaftsversorgungs-Gesetz (Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 und 3. Juli 1913) durch das Militär-Hinterbliebenen-Gesetz (vom 17. Mai 1907) nebst den einschlägigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung. Buchhandlung Vorwärts, 1915.

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(1915). Die Versorgung der Kriegsteilnehmer, ihrer Familien und ihrer Hinterbliebenen: Führer durch das Gesetz betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften (vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914) durch das Mannschaftsversorgungs-Gesetz (Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 und 3. Juli 1913) durch das Militär-Hinterbliebenen-Gesetz (vom 17. Mai 1907) nebst den einschlägigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung. Buchhandlung Vorwärts.

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